Geförderte Energieberatung für Unternehmen/ Nichtwohngebäude

Erhalte ich für die Energieberatung eine Förderung?

Ja, die Förderung hängt bei Nichtwohngebäuden von der Nettogrundfläche ab und beträgt bis zu 80% der förderfähigen Kosten, maximal 8000 €. Sie ist wie folgt gestaffelt:

  • Nettogrundfläche < 200 m²: maximal 1700 € Zuschuss

  • Nettogrundfläche zwischen 200 m² und 500 m²: maximal 5000 € Zuschuss

  • Nettogrundfläche > 500 m²: maximal 8000 € Zuschuss

 

Was ist das Ergebnis dieser Energieberatung?

Ziel der Energieberatung ist ein energetisches Sanierungskonzept gemäß DIN V 18599.

Dieses zeigt Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum unterschiedliche aufeinander abgestimmte Maßnahmen auf, wie das Nichtwohngebäude umfassend energetisch und zielgerichtet modernisiert werden sollte.

 

Wer darf eine Energieberatung für Nichtwohngebäude durchführen?

Förderfähig ist eine Energieberatung nur, wenn diese von einer Person durchgeführt wird, die in der Energieeffizienz-Expertenliste in der Kategorie „Energieberatung für Nichtwohngebäude“ gelistet ist.

 

Welche Vorteile hat eine Energieberatung in diesem Bereich?

  • Sie ermittelt die Möglichkeiten, wo und wie viel Energie Sie einsparen können,

  • Sie gibt Ihnen einen umfassenden Überblick über Ihr Gebäude und dessen Schwachstellen,

  • Sie zeigt auf, wie wirtschaftlich die einzelnen Möglichkeiten zum Energiesparen sind,

  • schlägt konkrete Maßnahmen zum Energiesparen vor.

 

Wir beraten Sie gerne.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen oder den Wunsch haben, von uns eine Energieberatung für Ihr Nichtwohngebäude zu bekommen.