Fördermittelmanagement
Woraus ergeben sich die Fördermittel?
Aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Nichtwohngebäude (BEG NWG). Die Antragsstellung für Einzelmaßnahmen wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bearbeitet.
Was ist förderfähig?
Ab einem Mindest-Investitionsvolumen von 2 000 € brutto beträgt der Fördersatz 15 % der förderfähigen Ausgaben. Diese förderfähigen Ausgaben für energetischen Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 1000 € pro m² Nettogrundfläche, insgesamt auf maximal 15 Millionen Euro.
Wer wird gefördert?
Contractoren, Unternehmen, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Kommunen bei förderfähigen Sanierungsmaßnahmen an Nichtwohngebäuden.
Wir beraten Sie gerne.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen oder den Wunsch haben, von uns eine Energieberatung für Ihr Nichtwohngebäude zu bekommen.