Fördermittel und Baubegleitung

Woraus ergeben sich die Fördermittel?

Ja, die Förderung hängt bei Nichtwohngebäuden von der Nettogrundfläche ab und beträgt bis zu 80% der förderfähigen Kosten, maximal 8000 €. Sie ist wie folgt gestaffelt:

Was ist das Ergebnis dieser Energieberatung?

Aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Die Antragsstellung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bearbeitet.

Wer ist förderfähig?

Ab einem Mindest-Investitionsvolumen von 2 000 € brutto:

bis zu 50 %: Fachplanung und Baubegleitung durch Energieexperten

zu 15 %: Maßnahmen an der Gebäudehülle

(Wärmedämmung Dach, Wände, Geschossdecken, Bodenflächen; Fenster- und Außentüraustausch; Sommerlicher Wärmeschutz)

zu 15 %: Anlagentechnik

(Einbau/Austausch/Optimierung Lüftungsanlagen u. Ä.)

bis zu 40 %: Heizungstechnik

(Solarkollektoren, Wärmepumpen, Anschluss an Gebäude-/Wärmenetz, innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energie, u. Ä.)

zu 15 %: Optimierung bestehender Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden

Wer wird gefördert?

Hauseigentümer, Contractoren, Unternehmen, Kommunen,gemeinnützige Organisationen und Kommunen bei förderfähigen Sanierungsmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden.

Wer darf die Fördermittel (für mich) beantragen?

Nur ein Energieeffizienz-Experte (Wir).

Zusätzliche 5 % – Förderbonus kannst du mit einer Energieberatung für dein Wohngebäude (verlinkt zur Seite Energieberatung) bekommen.

 

Wir beraten Sie gerne.

Kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen oder den Wunsch haben, von uns eine Energieberatung für Ihr Nichtwohngebäude zu bekommen.