Energieausweise

Erhalte ich für die Ausstellung eines Energieausweises eine Förderung?

Nein, es gibt kein laufendes Förderprogramm für Energieausweise.

Wann brauche ich einen Energieausweis?

Bei

  • Verkauf

  • Verpachtung

  • (Neu-)Vermietung

eines Hauses oder einer Wohnung.

Was ist der Unterschied zwischen einem Bedarfs- und Verbrauchsausweis?

  • Der Bedarfsausweis bewertet objektiv die thermische Gebäudehülle in Verbindung mit der bestehenden Anlagentechnik. Somit spiegelt er den Energiebedarf und somit die energetische Qualität deiner Immobilie am besten wieder.

  • Der Verbrauchsausweis basiert auf den Verbrauchsdaten der Bewohner/Bewohnerinnen und benötigt die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Er reflektiert also vor allem das Heizverhalten des der Nutzer im betrachteten Zeitraum. Seine Aussagekraft über die energetische Qualität deines Gebäudes ist sehr gering.

Welchen Ausweis würdet ihr mir empfehlen?

Grundsätzlich empfehlen wir den Bedarfsausweis, da nur dieser eine objektive Aussagekraft über die energetische Qualität deiner Immobilie hat.

Wer darf Energieausweise erstellen?

Die Ausstellungsberechtigung ergeht aus § 88 Gebäudeenergiegesetz (GEG).

Danach berechtigt sind:

  • Bauingenieure und Architekten

  • Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzausbildung

 

In manchen Fällen ergibt es Sinn, die Erstellung eines Energieausweises mit einer Energieberatung zu verbinden.

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