Geförderte Energieberatung für dein Wohngebäude
Erhalte ich für die Energieberatung eine Förderung?
maximal 1300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser
maximal 1700 € für Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten (Mehrfamilienhäuser)
Für wen ist dieses Förderprogramm gedacht?
Eigentümer von Wohngebäuden, Wohnungseigentümergesellschaften,
Mieter/Pächter, Nießbrauchberechtigte
Welche Fördervoraussetzungen gibt es?
das Gebäude muss in Deutschland stehen.
der Bauantrag/die Bauanzeige für das Wohngebäude muss mindestens 10 Jahre zurückliegen
das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen
Was beinhaltet die Energieberatung?
Vor-Ort-Beratungsgespräch
Hinweise auf mögliche Fördermittel aus der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)
deinen maßgeschneiderten und individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) inkl. Erläuterungsgespräch
Was habe ich von einer Energieberatung?
einen Förderbonus von + 5 % auf bestimmte Einzelmaßnahmen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) (Verlinkt zu Fördermitteln).
den sinnvollsten Weg zur Verbesserung der Energieeffizienz deines Wohngebäudes.
Sicherheit vor Investitionen, die zu nachträglichen Bauschäden führen oder keine Wirkung erzielen.
Muss die Umsetzung des individuellen Sanierungsfahrplans in einem bestimmten Zeitfenster erfolgen?
Nein, der Sanierungsfahrplan muss nicht umgesetzt werden. Er ist maximal für 15 Jahre gültig.
Mehrere geförderte Maßnahmen mit Förderbonus zu unterschiedlichen Zeitpunkten möglich.
Wer darf eine Energieberatung machen?