Geförderte Energieberatung für dein Wohngebäude

Erhalte ich für die Energieberatung eine Förderung?

  • maximal 1300 € für Ein- und Zweifamilienhäuser

  • maximal 1700 € für Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten (Mehrfamilienhäuser)

Für wen ist dieses Förderprogramm gedacht?

  • Eigentümer von Wohngebäuden, Wohnungseigentümergesellschaften,

  • Mieter/Pächter, Nießbrauchberechtigte

Welche Fördervoraussetzungen gibt es?

  • das Gebäude muss in Deutschland stehen.

  • der Bauantrag/die Bauanzeige für das Wohngebäude muss mindestens 10 Jahre zurückliegen

  • das Gebäude dient überwiegend dem Wohnen

Was beinhaltet die Energieberatung?

  • Vor-Ort-Beratungsgespräch

  • Hinweise auf mögliche Fördermittel aus der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude)

  • deinen maßgeschneiderten und individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) inkl. Erläuterungsgespräch

Was habe ich von einer Energieberatung?

  • einen Förderbonus von + 5 % auf bestimmte Einzelmaßnahmen aus der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) (Verlinkt zu Fördermitteln).

  • den sinnvollsten Weg zur Verbesserung der Energieeffizienz deines Wohngebäudes.

  • Sicherheit vor Investitionen, die zu nachträglichen Bauschäden führen oder keine Wirkung erzielen.

Muss die Umsetzung des individuellen Sanierungsfahrplans in einem bestimmten Zeitfenster erfolgen?

  • Nein, der Sanierungsfahrplan muss nicht umgesetzt werden. Er ist maximal für 15 Jahre gültig.

  • Mehrere geförderte Maßnahmen mit Förderbonus zu unterschiedlichen Zeitpunkten möglich.

Wer darf eine Energieberatung machen?

Vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassene Berater (Wir)